>

AGB Reisen & Skischule

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisen und Skischule
(Stand: 01.09.2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldungen, Reisebestätigung
1.1 Sie können Ihre Reise schriftlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberaudorf/Inntal zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt oder Internetangebot ergeben und auf diesen Bezug genommen wird. Mit der Reisebestätigung wird auch der Sicherungsschein im Sinne von § 651 k (3) BGB versendet. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. vollständige Zahlung erfolgen kann.
2. Bezahlung
2.1 Nach der Anmeldung (sofort nach Erhalt der Reisebestätigung) übersenden Sie uns bitte 20 % je Person als Anzahlung. Die Restsumme überweisen Sie uns bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung jedoch nur, wenn Sie von uns einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k (1) BGB erhalten haben (siehe dazu auch 1.2).

2.2 Wenn Sie sich kurzfristig anmelden, d.h. innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig.

2.3 Die Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung bei uns zugesandt oder ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass der Eingang der Zahlung bei uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist.
3. Leistungen und Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Kataloges oder Internetangebots sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages können notwendig werden aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflusses.

Wir muten Ihnen solche Änderungen nur zu, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie unverzüglich über solche Änderungen oder Abweichungen informieren. Dann haben Sie das Recht auf kostenlose Umbuchung oder Rücktritt von der vereinbarten Reise innerhalb angemessener Frist. Ihre Ansprüche wegen eventueller Mängel der geänderten Reise bleiben unberührt.

4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherungsgebühren oder einer Änderung der für Sie betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
5. Ihr Rücktrittsrecht, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sollten Sie vor Reisebeginn von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, empfehlen wir zur Vermeidung von Missverständnissen, dies schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei uns.

5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei deren Berechnung werden ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Zur Vereinfachung des Verfahrens und zur Reduzierung der Kosten berechnen wir grundsätzlich folgende feste Prozentsätz nach dem Reisepreis. Selbstverständlich bleibt Ihnen freigestellt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden niedriger ist als die Pauschale:

A) bei Flugpauschalreisen:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 21. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
des Reisepreises, jeweils auf volle Euro
abgerundet.
B) bei Reisen mit eigener Anreise:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 21. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 15 %
ab 9. Tag vor Reisebeginn 60 %
des Reisepreises, jeweils auf volle Euro
abgerundet.
Umbuchungen bzw. Namensänderungen
vor Ticketausstellungen 50,00 Euro
nach Ticketausstellung 80,00 Euro
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt durch uns
7.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass eine Reise gemäß Nr. 7.2 abgesagt werden muss, werden wir Sie selbstverständlich unverzüglich informieren.
7.4 Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie sofort zurück.
8. Unsere Haftung
8.1 Eigene Leistungen - Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebener Reiseleistungen,
sofern wir nicht gemäß Nr. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben
erklärt haben
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

8.2 Erfüllungsgehilfen - Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

8.3 Fremdleistungen - Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen nur insoweit selbst, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Ansonsten regelt sich eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung nicht ausdrücklich als unsere Leistungen gekennzeichnet sind.
9. Gewährleistung
Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Deliktische Haftungsbeschränkung - Schadensersatzansprüche uns gegenüber wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind begrenzt auf Euro 5.000.000 bei Personenschäden je Reiseteilnehmer, soweit die Verletzung nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sonst ist der Schadensersatzanspruch auf Euro 500.000 begrenzt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
Ausgeschlossen ist eine Haftung für
- Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die Ihnen weder durch Personen - noch Sachschäden entstanden sind
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zusammen hängen mit Kriegs-, Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer Kriegswaffe, Freisetzung einer Strahlung aus atomarer Kernspaltung und/oder Kernfusion sowie Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Terror- oder Sabotageakten und Erdbeben.

10.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung - Für unsere Leistungspflichten aus dem Reisevertrag mit Ihnen gelten die internationalen Übereinkommen und die hierauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften. Bei Flügen in die USA und nach Canada gelten die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung für unsere Haftung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.

10.3 Verjährung - Gemäß § 651 m Satz 2 BGB ist die Verjährung Ihrer Ansprüche gegenüber uns auf Abhilfe, Schadensersatz wegen von Ihnen selbst geschaffener Abhilfe, Minderung, Kündigung und Rückbeförderung sowie sonstigen/weiteren Schadensersatzes verkürzt auf 1 Jahr.
11. Mitwirkungspflicht
11.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Wir stehen dafür ein, Sie (wenn Sie Deutscher sind) über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen in dem Staat, in dem die Reise angeboten wird, vor Reiseantritt zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

12.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Skikurse der Schneestation
14.1. Kursgebühr - Erst nach Eingang des gesamten Betrages auf unser Konto ist die Buchung für uns verbindlich.

14.2. Versäumte Kurstage - Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden. Die Kursgebühren können wir nach Kursbeginn nicht zurückerstatten!

14.2. Krankheit - Wer an einem Kurstag krank ist, dem wird bei Abmeldung bis 13.00 Uhr des Vortages (Fax, Anrufbeantworter, E-mail) und Vorlage eines ärztlichen Attests der Kurstag gutgeschrieben. (Rückerstattung ausgeschlossen.) Bei späteren Krankmeldungen findet keine Gutschrift mehr statt!

14.3. Rücktritt - Bei Rücktritt bis zu 3 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr fällig, danach 100%.

14.4. Absagen - Die Schneestation behält sich vor, bei unzureichenden Bedingungen oder zu geringer Kursteilnehmerzahl einzelner Kurstage zu verschieben oder abzusagen. Wegen schlechter Witterung abgebrochene Kurstage können nicht nachgeholt werden.

14.5. Bei eigener Anreise - Bei eigener Anreise ist es unerlässlich, sich über unsere Hotline Tel: (08033-309536) am Vorabend ab 19.00 Uhr zu informieren, welches Kursziel angefahren wird.

14.5. Liftkarten - Kosten für Punkte- bzw. Tageskarten sind vom Kursteilnehmer zu tragen

14.6. Versicherung und Haftung - Die Teilnahme an allen Kursen und Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlusten, Diebstahl, Beschädigung, Unfällen wird keinerlei Haftung übernommen.

14.7. Bei Gruppenfahren z.B. nach Kanada, tritt die Schneestation nur als Vermittler der in Anspruch genommenen Unternehmer auf!
Wir empfehlen die DSV-Versicherung! Anträge über uns erhältlich.

15. Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz maßgebend.
16. Veranstalter

Schneestation
Open Doors Creative Communications GmbH
Am Oberfeld 5
83080 Oberaudorf
Geschäftsführer: Wolfgang Schmidt

Telefon: ++49(0) 80 33 - 309536
Telefax: ++49(0) 80 33 - 309538
Steuer-Nr: 156/134/70066
UID-Nr: DE 269106922
Aktualisierung: 06.10.2020 - 09:42 / Redaktion: Schneestation Press & Media
zum Seitenanfang | eine Seite zurück | 'druckerfreundliche' Seite anzeigen